027 921 18 88 info@rw-oberwallis.ch

Kantonaler Tourismusfonds

Tourismusfonds

Gemäss dem Reglement über den kantonalen Tourismusfonds kann der Kanton langfristige Darlehen für Projekte der strukturierten Beherbergung, für Bergbahnprojekte sowie von anderen unternehmerischen Projekten, die als unterstützungswürdig angesehen werden, gewähren.

Das Darlehen beträgt ein Minimum von CHF 100‘000.- (Wobei sich die Investitionen auf mindestens CHF 500‘000.- belaufen) bis Maximum 5% der Gesamtdotation des Fonds, Maximal jedoch CHF 2 Mio. (in Ausnahmefällen 10%).

Die Emissionsgebühr (1.5% max. CHF 30‘000.-) wird  im ersten Jahr erhoben. Die Verwaltungsgebühr wird ab dem zweiten Jahr in Rechnung gestellt. Der Betrag dieser Gebühren liegt zwischen 0.25% und 1% des offenen Restsaldos, bis maximal CHF 15‘000.-

 

Touristische Bürgschaft

Ausserdem kann der Kanton Projekte für touristische Ausstattungen die von bestehenden oder sich im Aufbau befindenden Unternehmen getragen werden, welche ausreichende Nachweise über ihre Fähigkeit, der Gesamtheit ihrer Verpflichtung nachzukommen eine Bürgschaft stellen.

Der Tiefstbetrag für eine Bürgschaft liegt bei CHF 125‘000.- (Bürgschaften für Kredite geringer als 125‘000.- sind für Hotelinvestitionen möglich) und max. CHF 4 Mio. Der Bürgschaftskredit deckt den Kreditbetrag und enthält zusätzlich eine Reserve von 10%

Die Emissionsgebühr (1.5% max. CHF 30‘000.-) wird  im ersten Jahr erhoben. Die Verwaltungsgebühr wird ab dem zweiten Jahr in Rechnung gestellt. Der Betrag dieser Gebühren liegt zwischen 0.25% und 1% des offenen Restsaldos, bis maximal CHF 10‘000.-

 

Gesuchsprozess

Auf Voranfrage klärt die RW Oberwallis AG ab, ob die Projekte dem Reglement über den kantonalen Tourismusfonds entsprechen. Falls die Vorabklärung zu einem positiven Ergebnis führt, kann der Gesuchsteller gemäss der angefügten Checkliste einen schriftlichen Antrag stellen. Das schriftliche Gesuch ist bei der CCF AG einzureichen. 

Unterlagen