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Neue Regionalpolitik (NRP)

Mit der Neuen Regionalpolitik (NRP) unterstützt der Bund das Berggebiet, den ländlichen Raum und die Grenzregionen bei der Bewältigung des Strukturwandels. Die NRP will mithelfen, Standortvoraussetzungen für unternehmerische Aktivitäten zu verbessern und fördert Innovationen, Wertschöpfung und Wettbewerbsfähigkeit in den Zielregionen.

Mit der NRP können Projekte zur überbetrieblichen Verbesserung der Rahmenbedingungen sowie der vorwettbewerblichen Voraussetzungen für die regionale Wirtschaft, mit A-fonds-perdu-Beiträgen unterstützt werden. Weiter können wertschöpfungsorientierte Entwicklungsinfrastrukturen, zinslose und zinsgünstige Darlehen gewährt werden. Die zu unterstützenden Projekte haben dabei dem kantonalen und dem regionalen Umsetzungsprogramm der NRP zu entsprechen.

Solche Vorhaben sollen das Unternehmertum, die überbetriebliche Zusammenarbeit und die Wettbewerbskraft fördern. Zudem sollen sie die Innovationskraft stärken, die regionalen Wertschöpfungspotenziale ausschöpfen oder Wertschöpfungsketten aufbauen.

Gesuchsprozess

Auf Voranfrage klärt die RW Oberwallis AG ab, ob die Projekte im sachlichen Geltungsbereich des Bundesgesetzes über die Regionalpolitik vom 12. Dezember 2008 liegen. Falls die Vorabklärung zu einem positiven Ergebnis führt, kann der Gesuchsteller gemäss den angefügten Checklisten einen schriftlichen Antrag stellen. Das schriftliche Gesuch ist bei der RW Oberwallis AG einzureichen. Nach der formalen und inhaltlichen Prüfung unterbreitet die RW Oberwallis AG dem Kanton Wallis den Antrag zur Gewährung eines A-fonds-perdu-Beitrags oder zinslosen Darlehens. Die allfällige Zusicherung der Finanzhilfe erfolgt anschliessend durch den Kanton Wallis. Es gibt keinen generellen Rechtsanspruch auf NRP Gelder.

Gemäss Subventionsverordnung kann auf Gesuche für Werke, die bereits begonnen oder ausgeführt wurden, nicht mehr eingetreten werden.

Bezieht sich der Antrag auf ein zinsloses Darlehen, kann der Projektträger vor der Zusicherung auf eigenes Risiko mit den Bauarbeiten beginnen, muss aber bei der RW Oberwallis AG die Bewilligung zum vorzeitigen Baubeginn anhand des angefügten Formulars einholen. Spätestens vier Monate nach Baubeginn muss der Antrag auf Investitionshilfe bei der RW Oberwallis AG eingereicht werden.

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