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Berggebiete und ländlicher Raum (PSRM)

Der Staatsrat hat gestützt auf das kantonale Gesetz über die Regionalpolitik vom 12. Dezember 2008 die Zonen mit spezifischen Problemstellungen des Berggebiets und des ländlichen Raums bestimmt (PSRM-Gemeinden). Für die Periode 2022-2025 sind dies insgesamt 36 Gemeinden, wovon 27 Gemeinden im Oberwallis angesiedelt sind. Der Kanton kann in diesen Gemeinden A-fonds-perdu-Beiträge oder zinslose Darlehen (auch für Basisinfrastruktur) gewähren.

Für diese Zonen gilt es, in Zusammenarbeit mit den Regionen und den Gemeinden eine Entwicklungsstrategie festzulegen, mit der die vorhandenen Potenziale jeder einzelnen Region bestmöglich ausgeschöpft werden können. Im Vordergrund dieser Entwicklungsstrategie stehen folgende Zielsetzungen:

  • Erhalt der Autonomie und Lebensfähigkeit der Berggemeinden
  • Aufrechterhaltung der dezentralen Besiedlung
  • Bestmögliche Ausschöpfung des Entwicklungspotenzials der Berggemeinden

Gesuchsprozess

Auf Voranfrage klärt die RW Oberwallis AG ab, ob die Projekte im sachlichen Geltungsbereich des Bundesgesetzes über die Regionalpolitik vom 12. Dezember 2008 liegen. Falls die Vorabklärung zu einem positiven Ergebnis führt, kann der Gesuchsteller gemäss den angefügten Checklisten einen schriftlichen Antrag stellen. Das schriftliche Gesuch ist bei der RW Oberwallis AG einzureichen. Nach der formalen und inhaltlichen Prüfung unterbreitet die RW Oberwallis AG dem Kanton Wallis den Antrag zur Gewährung eines A-fonds-perdu-Beitrags oder zinslosen Darlehen. Die allfällige Zusicherung der Finanzhilfe erfolgt anschliessend durch den Kanton Wallis. Es gibt keinen generellen Rechtsanspruch auf diese Gelder.

Gemäss Subventionsverordnung kann auf Gesuche für Werke, die bereits begonnen oder ausgeführt wurden, nicht mehr eingetreten werden.

Bezieht sich der Antrag auf ein zinsloses Darlehen, kann der Projektträger vor der Zusicherung auf eigenes Risiko mit den Bauarbeiten beginnen, muss aber bei der RW Oberwallis AG die Bewilligung zum vorzeitigen Baubeginn anhand des angefügten Formulars einholen. Spätestens vier Monate nach Baubeginn muss der Antrag auf Investitionshilfe bei der RW Oberwallis AG eingereicht werden.