Wohnbauförderung
Gemäss Artikel 19 des kantonalen Gesetzes über die Regionalpolitik vom 12. Dezember 2008 kann der Kanton Wallis den Bau, die Renovation und den Erwerb von Erstwohnungen in Berggebieten mit A-fonds-perdu-Beiträgen oder zinsgünstigen und zinslosen Darlehen unterstützen.
Gesuchsprozess
Der Antrag wird vom Gesuchsteller gemäss den untenstehenden Formularen direkt an die zuständige kantonale Stelle übermittelt. Diese lautet wie folgt:
Dienststelle für Wirtschaft, Tourismus und Innovation (DWTI), Rue de l’Industrie 23, Postfach 478, 1951 Sitten
Gemäss Subventionsverordnung kann auf Gesuche für Bauten, die bereits begonnen oder ausgeführt wurden, nicht mehr eingetreten werden. Beim Kauf muss zuerst der rechtskräftige Subventionsentscheid vorliegen, bevor die Anmeldung zur Eintragung beim Grundbuch erfolgen darf. Ein Gesuch um vorzeitigen Baubeginn kann bei der Dienststelle für Wirtschaft, Tourismus und Innovation (DWTI) beantragt werden.