Finanzhilfen
Die RW Oberwallis AG unterscheidet grundsätzlich zwischen zwei Arten der Finanzhilfe. Zum einen sind dies à fonds perdu-Beiträge und zum anderen Darlehen. Die à fonds perdu-Beiträge stellen einmalige Projektfinanzierungen dar und müssen nicht zurückbezahlt werden. Die Darlehen hingegen müssen in einem zu definierenden Zeitraum zurückbezahlt werden, sind jedoch meistens zinslos.
Auf der linken Seite finden Sie die jeweiligen Finanzhilfen, welche den verschiedenen Rubriken zugeordnet sind.
Für eine Beratung oder weitere Informationen stehen Ihnen die Projektleiter der RW Oberwallis AG gerne zur Verfügung.

