Finanzinstrumente der NRP
Im Rahmen der NRP kommen verschiedene Finanzinstrumente zur Anwendung:
1. A-fonds-perdu-Beiträge
2. Darlehen
3. Steuererleichterungen
Die Höhe der Finanzhilfen und Darlehen richtet sich nach der Gesamtwirkung der Programme und Massnahmen und wird auf Grundlage der Programmvereinbarungen zwischen Bund und Kanton in Form von Pauschalbeträgen ausgerichtet. Für Steuererleichterungen gelten besondere Bestimmungen.
Der Finanzausgleich zwischen Bund und Kantonen wird von der NFA (Neuausrichtung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen), ebenfalls seit 1. Januar 2008 in Kraft, gewährleistet. Die NRP kann daher klar auf Effizienz- und Wachstumsziele ausgerichtet werden.
1. A-fonds-perdu-Beiträge
A-fonds-perdu-Beiträge werden für die Vorbereitung, die Durchführung und die Evaluation von Initiativen, Programmen und Projekten gewährt. Damit sollen die Rahmenbedingungen oder die vorwettbewerblichen Voraussetzungen für die regionale Wirtschaft – die so genannten weichen Standortfaktoren – verbessert werden. Um Förderungsunterstützung zu erhalten, müssen die Vorhaben ihre Wirkung im räumlichen Förderbereich der NRP entfalten und zumindest eine der folgenden Bedingungen erfüllen:
das unternehmerische Denken und Handeln in einer Region fördern,
die Innovationsfähigkeit einer Region stärken,
regionale Potenziale ausschöpfen und Wertschöpfungssysteme aufbauen oder verbessern; oder
die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und privaten Institutionen, zwischen Regionen oder mit Grossagglomerationen fördern.
2. Darlehen
Mit der NRP können zinsgünstige oder zinslose Darlehen für Vorhaben im Bereich der wertschöpfungsorientierten Infrastruktur gewährt werden. Die Finanzierung von Projekten der Basisinfrastruktur, die bei der bisherigen Regionalpolitik eine bedeutende Rolle spielte, liegt künftig weitgehend bei den Kantonen und Gemeinden.
3. Steuererleichterungen
Steuererleichterungen können Privatunternehmen gewährt werden, mit dem Ziel, die Wirtschaft in den Regionen zu stärken und neue Arbeitsplätze zu schaffen. Das wichtigste Kriterium, um das Mass von Steuererleichterung zu bestimmen, ist neben der Anzahl Arbeitsplätze, die durch ein Projekt geschaffen werden, der Beitrag des Vorhabens zur regionalen Wertschöpfung und zur technologischen Entwicklung. Die Steuererleichterungen bei der direkten Bundessteuer sind pro Projekt auf maximal 10 Jahre beschränkt (gemäss Steuerharmonisierungsgesetz). Sie werden nur gewährt, wenn der Kanton sich im gleichen Umfang beteiligt.
Das Instrument der Steuererleichterungen ist vor allem im internationalen Wettbewerb der Wirtschaftsstandorte von Bedeutung und setzt Anreize für gewinnbringende unternehmerische Aktivitäten.


